Es ist schon ein Kuriosum, dass die Stadt und namentlich bei diesem Beispiel der Erste Stadtrat Jörg Scheidel so vehement auf Positionen beharrt, die nicht belegbar sind bzw. bei denen das Gegenteil belegt werden kann. Es ist ja gut, dass Bürgermeister und Erster Stadtrat mit ihren öffentlichen Äußerungen einen Vertrauensvorschuss und einen „Glaubwürdigkeitsvorschuss“ haben. Dann sollten die Äußerungen aber auch stimmen. Sonst machen sie ihre Glaubwürdigkeit kaputt und das Vertrauen in das politische System gleich mit. Für das Verständnis dieses Leserberifs von Uwe Pfenning ist es hifreich, den vorhergehenden Schriftverkehr im Tageblatt zu kennen.
von Uwe Pfenning
Persönliche Antwort auf die Stellungnahme von 1.Stadtrat zum B-Plan Nordwest II
Vom Heizungskeller bis zum Schlafzimmer – Herr Scheidel auf Abwegen
1.Stadrat Jörg Scheidel nimmt als Vertreter der Stadt Viernheim Stellung zu unserer (Bürgernetzwerk) Veröffentlichung in Sachen Bebauungsplan (kurz: B-Plan) Nordwest II. Darin wiederholt er falsche Behauptungen seinerseits und unterstellt uns selbst unwahre Behauptungen. Dazu stelle ich klar:
Riegelbebauung und Lärmschutz
Hintergrund: Aufgrund der Nähe zur Autobahn werden im gesamten Baugebiet die Orientierungswerte der DIN-Norm 18005 und deren Anhänge zum Lärmschutz lt. Fachgutachten deutlich überschritten. Es benennt tagsüber Überschreitungen von bis zu 10dB und nachts sogar bis zu 15/17dB (dB = Fachkürzel für Dezibel als logarithmisches Maß der Schallstärke).
Unsere Aussage war: Die Wohnbebauung im Bereich nahe der BAB ist aus Lärmschutzgründen erst möglich, wenn die Riegelbebauung (dieser Begriff wird im Lärmschutzgutachten verwendet und ist fachlich korrekt) erstellt ist. Unsere Quelle: Lärmschutzgutachten des Fachbüros Krebs & Kiefer / Fritz AG im Auftrag der Stadt Viernheim, S.14
„Zur Sicherstellung der Wirksamkeit der Randbebauung als schallabschirmende Maßnahme ist eine Festsetzung nach § 9 Abs. 2 BauGB in den Bebauungsplan aufzunehmen, dass das übrige Baugebiet erst dann bebaut werden darf, wenn die Randbebauung in ihren endgültigen Konturen errichtet ist.“ Vgl. S.14
Aussage des 1.Stadrats in der Pressemitteilung der Stadt Viernheim
„Die erneut aufgestellte Behauptung andere Bebauungen könnten erst nach Errichtung einer sogenannten Riegelbebauung umgesetzt werden ist falsch. “ Ihre Quelle Herr Scheidel? Oder hat man die o.g. Fachempfehlung im B-Plan bewusst ausgelassen? Setzen Sie die Anwohner im Baugebiet bewusst einer hohen Lärmbelästigung aus? Setzen sie die Stadt Viernheim ggf. Schadensersatzklagen zukünftiger Bewohner*innen wg. zu hohen Lärmpegels aus?
Der BUND Viernheim, auf dem Sie auch Bezug nehmen, hat in seiner Stellungnahme einen Mix aus aktiven Lärmschutz (erhöhte und erweiterte Lärmschutzwand) zu Lasten der Stadt und passiven Lärmschutz durch eigene Baumaßnahmen vorgeschlagen. Die Vorgehensweise der Stadt Viernheim überantwortet den Lärmschutz fast ausschließlich zukünftigen Bewohnern mit ihren Baumaßnahmen und gibt zugleich im B-Plan Auflagen zum passiven Lärmschutz mit der Folge einer verminderten Wohnqualität vor u.a. teilweises Verbot von Fenstern und zur Lage von Terrassen abseits der BAB. Ihre Partei CDU, Herr Scheidel, hat beim Heizungsgesetz den Grünen vorgeworfen, mit Vorgaben bis in die privaten Heizungskeller. In Viernheim haben Sie und Alle anderen, die den B-Plan zugestimmt haben, offensichtlich kein Problem bis in die Schlafzimmergestaltung zukünftiger Anwohner vorzudringen.
Richtig ist allerdings, dass diesen Orientierungswerten noch keine gesetzlich bindende Kraft zukommt. Gerichte entschieden hier unterschiedlich. Will man dem entgehen, sollten die Orientierungswerte seitens der städtischen Gremien als verbindlich für den B-Plan festgelegt werden. Das Bürgernetzwerk könnte einen solchen Antrag ins neue Stadtparlament einbringen.
Verkehrsanbindung via Wormser/Nibelungen/Kreuzstraße
Aussage von uns ist: Es entstehen Mehrkosten für die Stadt, die bei Einbeziehung in die Begrenzung des Baugebietes niedriger gewesen wären (höhere Umlage auf die künftigen Anwohner). Als anteilige Mehrkosten beziffert die Stadt ca. 800.000 Euro (entspricht ca. 80% der Gesamtkosten, vgl. Ausschuss Protokoll). Diese Kosten waren nicht Bestandteil des Finanzplans zum Baugebiet. Die Bürgerinitiative gegen die Bebauung hatte wiederholt fachlich begründet auf solche zusätzlichen Mehrkosten hingewiesen. Die Stadt hatte dies stets verneint. Vollkommene Kostentransparenz ist eine der Grundlagen für parlamentarische Entscheidungen. Die Realität gibt der Bürgerinitiative und uns in diesem Punkt Recht. Von einem Fachamt hätte ich erwartet, dass diese Maßnahme (Umbau zum Kreisel) erkannt, kalkuliert und in Kostenberechnung von Anfang an einbezogen wird. Anderweitig setzt man sich dem Vorwurf aus, die Kosten künstlich heruntergerechnet zu haben.
Wohnraumbedarf
Die Stadt beruft sich auf Prognosen (welche unabhängige Quelle?), die trotz stagnierender Bevölkerungszahlen einen weiteren Wohnbedarf durch veränderte Wohnformen begründen würden. Prognosen schreiben bestehende Entwicklungen auf einer realen Datenbasis fort durch ausgewählte mathematische Verfahren.
Die tatsächlichen Daten der statistischen Ämter des Landes und der Bertelsmann-Stiftung, die für Gemeinden nach einen eigenen Algorithmus die Bevölkerungsentwicklung berechnet (die Stadtverwaltung nutzt diesen in ihrem Demographiebericht), kommen zu anderen Ergebnissen. Für 2025 wird eine natürliche Bevölkerungsentwicklung (Differenz Sterbeziffer – Geburtenrate) von -1.0% angenommen, danach steigt dieser Rückgang auf bis zu 4.7% im Jahr 2030. Beim Zu- versus Wegzug (Pro Kopf je 1000 Einwohner) hat Viernheim eine geringe positive Bilanz (66 zu 63), so dass insgesamt die Bevölkerung in Viernheim 2025 noch um 0.5% zugenommen hat. Sobald diese geringe positive Bilanz beim Zu- und Wegzug durch die negative natürliche Bevölkerungsentwicklung überholt wird, sinkt die Bevölkerung absolut. Dies wäre für 2027/2028 zu prognostizieren. Wir vermuten, dass diese Entwicklung auch die Zurückhaltung privater und genossenschaftlicher Bauträger beim Mietwohnungsbau teilweise begründet.
Rodung der Bäume und Gehölze am Rennweg
Der 1.Stadtrat behauptet, sämtliche Maßnahmen dieser Rodung seien in Einvernehmen mit der oberen (RP Darmstadt) und unteren (Kreis Bergstraße) Naturschutzbehörde erfolgt. Das ist dreist angesichts der Sachlage.
Unsere Quellen: Antworten der unteren Naturschutzbehörde auf eine offizielle Anfrage des BUND Viernheim zum Einvernehmen dieser Behörde mit der Rodungsaktion im Februar 2025.
Frage BUND Viernheim
a) Trifft es zu, dass die o.g. umfangreichen Rodungen einvernehmlich mit ihrer Behörde erfolgten?
Antwort der unteren Naturschutzbehörde des Kreises Bergstraße: Nein!
Aus der Antwort der Oberen Naturschutzbehörde ergibt sich folgende Sachlage:
- Die Rodungen / Fällungen wurden eigenmächtig ohne Genehmigung und ohne Einvernehmen vorgenommen
- Die Untere Naturschutzbehörde erhielt erst nachträglich Kenntnis von der erfolgten Rodung.
- Die Genehmigung, nicht das Einvernehmen, wurde nachträglich beantragt, womit anerkennt wird, dass die Maßnahme genehmigungspflichtig nach Bundesnaturschutzgesetz war.
Schwer nachvollziehbar ihre Auslassungen zu Demokratie und Bürgerbeteiligung!
Zur Bürgerbeteiligung haben wir gänzlich verschiedene Auffassungen: Anhörungen, Workshops, Info-Veranstaltungen – alles was nicht unmittelbar politische Entscheidungen beeinflussen kann, zählen wissenschaftlich nicht dazu. Hier ist unsere Demokratie als Zivilgesellschaft wesentlich weiter (sh. Als positives Beispiel den Kirchendialog). Richtig und wichtig wäre gewesen, mit den Bauinteressenten einvernehmlich abzuklären, was vertraglich in der Baugenehmigung festgehalten werden, was freier Entscheidung überlassen soll (Lärmakzeptanz, Orientierungswerte als verbindliche Richtwerte oder nicht, Ausrichtung der Terrassenlage, Balkone, Baufristen, wie derzeitige Anwohner (maßgeblich Träger des Protestes) und neue Anwohner miteinander abseits der politischen Hakeleien ins Gespräch kommen könnten). Stattdessen sind individuelle Ausnahmen möglich. Jede dieser erfordert mehr Bürokratie auf allen Seiten anstatt einer gemeinsamen Konvention.
Wir haben in unserer Pressemitteilung den demokratischen Entscheidungsprozess qua Mehrheit ausdrücklich anerkannt und auch dazu bekannt, den jetzigen B-Plan mit baulichen, ökologischen und sozialen Verbesserungen und sachlichen Richtigstellungen neue Impulse einzuhauchen. Es war das Recht jedes Stadtverordneten sich auf seiner Informationsbasis für oder gegen den B-Plan zu entscheiden. Inwiefern sich jeder Stadtverordnete mit ihrer Darstellung vermeintlicher Sachverhalte zum B-Plan richtig informiert fühlte, ist deren Einschätzung. Mir hätte dies bei weiten nicht genügt. Punktuelle Veranstaltungen taugen aufgrund der o.g. Komplexität kaum für eine Bürgerbeteiligung bei einem B-Plan.
Mehrheitsentscheidungen sind nicht immer von Dauer, allein schon weil sich Mehrheiten ändern können – ein wichtiges demokratisches Prinzip. Werben doch derzeit wieder Angehörige ihrer Partei für eine Renaissance der Atomenergie nach den beschlossenen Ausstieg. Dito zur neuen Wehrpflicht und vieles mehr. In einem Pressebericht hat der für Bürgerbeteiligung zuständige Amtsleiter Bürgerproteste, die seiner Ansicht nach „nur“ für ihre eigenen Interessen eintreten als egoistisch gegen das Allgemeinwohl gerichtet tituliert. Wenn das keine Diskreditierung eines demokratisch legitimen Protestes ist? Und es ist doppelt falsch. Denn neben dem legitimen Eigeninteresse trat die BI NW2 für Naherholung und Umweltschutz im Allgemeininteresse ein.
Fazit: Das Maß ist voll, das Fass am Überlaufen. Ein Wahlbeamter, der öffentlich wiederholt Bürgerschaft, Parteien und Wählerinitiativen mit offensichtlich falschen Darstellungen in die Irre führt und dadurch u.U. deren Zustimmung gewinnt, verliert an Vertrauen und Legitimation, schafft Planungsunsicherheit und schadet dem Ansehen der Demokratie.
Ich habe fast 25 Jahre ehrenamtlich als Stadtverordneter „gedient“. Warum so lange? Weil es Spaß gemacht hat und Dinge bewegt werden konnten. Ein Erfolg war, CDU und Grüne einander näher zu bringen. Mit Martin Ringhof als damaligen 1.Stadtrat und Volker Ergler als damaliger (und heutiger) Fraktionschef gab es konstruktive Zusammenarbeiten in Sachfragen. Ihr Verhalten zerstört gerade dieses Fundament überparteilicher Sach- und Personalentscheidungen.
Ein Wahlmotto des Bürgernetzwerkes lautet.“ Probleme erkennen – Lösungen finden“. Herr Scheidel, ich sehe Sie als eines dieser Probleme Viernheims an! Sie kandidieren auf Platz1 der CDU. Meine Lösung wäre: Bürgernetzwerk wählen!
