Bürgernetzwerk zum Thema lokaler Tierschutz

von Dr. Uwe Pfenning

Wählerinitiative unterstützt Anliegen für eine umzäumte Hundewiese in Viernheim

Es gibt sie in der Nachbarschaft: In Heppenheim, Lorsch, MA-Wallstadt und Heddesheim. Mitunter trifft man dort Viernheimer Hundehalter, die ihren Tieren artgerechten Freilauf ermöglichen möchten. Denn in Viernheim fehlt bisher eine solch gesicherte Hundewiese. Zwar lassen sich einzelne Grünflächen im Stadtgebiet oder das kleine attraktiv gestaltete Trainingsareal nahe des Sportgebiets West als Auslauf für Hunde nutzen – aber mit dem Risiko, dass Hunde dort entlaufen oder Konflikte mit Spaziergängern entstehen können. Nicht alle Hunde sind dafür geeignet.

Nimmt man lokalen Tierschutz ernst, ist eine gesicherte Hundewiese vor Ort längst überfällig. Artgerecht sollte diese Hundewiese vor allem lang sein für lauffreudige Hunde, sauberes Wasser bieten, schattenspendenden Baumbestand haben, Grüninseln zum Rückzug und Verstecken-Spielen, eine Dogstation sowie eine Türschleuse beim Zugang. Fachleute aus Tierheim, der Hundevereine und der BUND Viernheim könnten bei der Planung der Verwaltung Pate stehen und ihre Erfahrungen und Kompetenzen einbringen. Idealerweise könnte eine solche Anlage auch die Tierschützer besser vernetzen. Bänke könnten für die Hundehalter*innen zum Verweilen einladen und zum Austausch untereinander beitragen. Ein musterhaftes Beispiel ist die Anlage in Mannheim-Wallstadt. Viernheim hat vergleichbare Flächen zu bieten. In 2025 gab es eine Internetpetition für eine solche Hundewiese von engagierten Tierfreunden mit annähernd 800 Unterschriften. Dies zeigt den Bedarf auf. Da Hunde mitunter kräftig bellen und gerne lautstark toben, sind für die Standortsuche betroffene Anwohner*innen, Hundehalter und weitere Interessierte in einer Bürgerbeteiligung zusammenzubringen. Dies beinhaltet auch das Abwägen verschiedener, alternativer Standorte. Auch könnte dabei die örtliche Satzung zur Hundesteuer überarbeitet werden.

So sieht die Hundewiese in Mannheim-Wallstadt aus: genug Platz, ordentlich, gesichert und bequem

Ob eine Hundewiese eine allgemeine Leinenpflicht im Stadtgebiet bedingt, ist nach Ansicht des Bürgernetzwerkes zweitrangig. Denn innerhalb des Stadtgebietes sollten Hunde ohnehin angeleint sein, zur eigenen Sicherheit wie auch mit Rücksicht auf Passanten.

Seit 2024 wurde die Hundesteuer in zwei Stufen zum 1.1.2026 auf 96 Euro verdoppelt. Für sogenannte Listenhunde stieg sie gar auf 480 Euro jährlich. Dadurch kommen Einnahmen von ca. 120 T-Euro vor der Erhöhung und von 170 T-Euro nach der ersten zustande. 2026 sind durch die zweite Erhöhung hochgerechnet ca. 200.000 Euro zu erwarten. Damit reiht sich die Hundesteuer in die derzeitige kommunale Gebühreninflation bei der Grundsteuer, Gewerbesteuer und Friedhofsgebühren ein. In Viernheim sind knapp 2100 Hunde angemeldet, darunter ca. 50 Listenhunde. Ihre Halter werden in Kürze die neuen Gebührenbescheide erhalten – sofern nicht von der Hundesteuer befreit. Diese gilt derzeit für private Hundehalter bei Aufnahme von Hunden aus dem örtlichen Tierheim, nicht aber bei Hunden aus der Tierrettung oder auswärtigen Tierheimen. Städtischen Ausgaben für Hunde sind die Aufstellung von Dogstations, deren Befüllung mit kostenlosen Kotbeuteln und Leerung. Die Gesamtsumme ist dem Haushalt mangels Transparenz nicht unmittelbar zu entnehmen. Liegt ein Überschuss vor, sollte dieser nach Ansicht der Wählerinitiative Bürgernetzwerk Viernheim zweckgebunden für den Tierschutz in Viernheim verwendet werden.

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